Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für den Geschäftsverkehr von Kleine Feiern, gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit Kleine Feiern, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Bestimmungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von seitens Kleine Feiern ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

2 Geschäftsgegenstand und Veranstaltungen

Die Räumlichkeiten von Kleine Feiern können gegen Entgelt ausschließlich für Familienfeiern (Geburtstage, Taufen, Baby Partys, Jubiläumsfeiern) gebucht werden. Die Höchstanzahl der Gäste liegt bei 16 Personen. Veranstaltungen können im Zeitraum zwischen 10:00 und 17:30 stattfinden, wobei Abbauarbeiten und verlassen der Räumlichkeiten bis 17:30 zu erfolgen hat.

Buchungen

Buchungen gelten beiderseits als verbindlich, wenn das entsprechende Angebot per Mail bestätigt wird und erst ab einlangen der zu bezahlenden Raummiete auf den von der Vermieterin ausgewiesenen Kontodaten. Bis dahin behält sich die Vermieterin vor, den Raum anderweitig zu vergeben. Der Mietvertrag (Angebot und AGBs) kommt grundsätzlich durch Schriftform zustande. Bei Buchungen, die das Folgejahr betreffen, behält sich die Vermieterin das Recht vor Preisänderungen im Rahmen ihrer Kostensteigerungen vorzunehmen.

3 Benützung

Die Räumlichkeiten von Kleine Feiern darf entsprechend den getroffenen Vereinbarungen vom Vertragspartner und zum vereinbarten Zweck verwendet werden. Die Räumlichkeiten sind mit größtmöglicher Sorgfalt durch die/den Mieter:in zu benutzen. Es besteht absolutes Rauch- und E-Zigarettenverbot. Die Haus- und Brandschutzordnung ist einzuhalten. Alle Eingangstüren und Fluchtwege müssen jederzeit freigehalten werden. Unsere AGBs sind zu akzeptieren. Insbesondere möchten wir darauf hinweisen, dass störender Lärm (Wiener Landes-Sicherheitsgesetz „WLSG)“) zu unterlassen ist. Musik ist auf Zimmerlautstärke zu belassen, Fenster und Türen sind geschlossen zu halten und insbesondere beim Verlassen des Mietraumes muss Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden. Jede mit der Verletzung des WLSG verbundenen Beschwerden und Konsequenzen betreffen die/den Mieter:in.

Der Raum darf maximal von 16 Personen benützt werden. Im Brandfall oder im Falle einer behördlichen Kontrolle sind Kleine Feiern unverzüglich durch die/den Mieter:in zu verständigen.

4 Benützungszeiten

Gemietete Räumlichkeiten stehen der/dem Mieter:in während der vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine darüberhinausgehende Nutzung ist gesondert zu vereinbaren und zu bezahlen. Die Räumlichkeiten können zwischen 10:00 und 17:30 gemietet werden.

Sollten die Benützungszeiten überschritten werden, hat die/der Mieter:in eine zusätzliche Gebühr für die Raumnutzung zu entrichten.

5 Leistungen der Vermieterin

Die Räumlichkeiten werden während den vereinbarten Benützungszeiten zur Selbstverpflegung / als Selbstversorger zur Verfügung gestellt. Getränke, Essen sowie Dekoration kann von der/vom Mieter:in selbst mitgebracht und verzehrt werden.

Benützung der Räumlichkeiten Kleine Feiern inklusive voll ausgestatteter Küche mit:

  • Kühlschrank für Getränke und Speisen, Geschirrspüler, Dunstabzug und Backrohr, Geschirr, Gläser, Besteck, Tassen.

  • Tische und Bestuhlung für bis zu 16 Personen

  • Garderobe

  • Abstellraum

  • WC

  • Bad mit Wickeltisch

  • 2 Spielzimmer mit diversen Spielsachen

6 Behandlung des Vertragsobjektes

Sämtliche zur Verfügung gestellten Flächen sind sorgsam und pfleglich zu behandeln. Nach Ablauf der vereinbarten Zeit sind sie im gleichen Zustand zurückzustellen, in dem sie sich vor der Benützung befunden haben. Insbesondere das Befestigen von Dekorationen und Werbung müssen vorab besprochen werden und rückstandslos wieder entfernt werden. Mit den vorhandenen Einrichtungsgegenständen muss sorgsam und schonend umgegangen werden. Bei Beschädigung ist die Vermieterin unverzüglich zu informieren und sind für die Behebung der Schäden die Kosten von der/vom Mieter:in zu tragen.

Müllreste sind in die dafür vorhandenen Behälter zu entsorgen und wegzuräumen. Gebrauchtes Geschirr ist in den Geschirrspüler einzuräumen. Der Raum muss besenrein und sauber übergeben werden, so wie er vorgefunden wurde. Bei Küchennutzung muss diese sauber und rein hinterlassen werden. Eine professionelle Reinigung zu Mietende kann gegen einen Aufpreis vereinbart werden.

Über die Zeit und Art der Anlieferung sowie einer allfälligen Lagerung ist das Einvernehmen herzustellen. Für Gegenstände aller Art, die in den Raum gebracht werden, wird von der Vermieterin keine Haftung übernommen. Abbau und Abtransport der mitgebrachten Gegenstände müssen fachgerecht durchgeführt und bis zum vertraglich bestimmten Zeitpunkt beendet sein, widrigenfalls ist die Vermieterin berechtigt, alle eingebrachten Gegenstände, unabhängig davon in wessen Eigentum sie sich befinden, zu Lasten und auf Gefahr der Mieterin/des Mieters zu entfernen. Die Vermieterin übernimmt für entfernte Gegenstände keine Haftung. Durch die Nutzung technischer Geräte der Mieterin/des Mieters entstandene Schäden sind von der/vom Mieter:in zu bezahlen.

7 Die Räumlichkeiten Kleine Feiern steht der/dem Mieter:in für den Zeitraum der Anmietung zur Verfügung und steht in seinem Verantwortungsbereich.

Unsere Räumlichkeiten können für die angegebene Benützungsdauer gebucht werden. Eine Verlängerung der gebuchten Mietzeit bedarf der vorherigen Absprache mit der Vermieterin. Falls die gebuchte Mietzeit von der/vom Mieter:in überschritten wird, fallen weitere Gebühren an.

Die Räume sind Nichtraucherräume. Das Anbringen von Bildern, Plakaten, Nägeln zum Aufhängen sowie das Ankleben jeglicher Unterlagen bzw. Gegenstände an Wänden und Mobiliar sind nur nach Absprache gestattet. Die/Der Mieter:in hat die Räumlichkeiten so zu verlassen, wie sie übernommen wurden.

8 Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen sind nach Rechnungslegung, und um die Reservierung der Räumlichkeiten zu fixieren, umgehend zu begleichen. Erst mit Einlangen des Betrages auf dem Konto der Vermieterin wird die Reservierung verbindlich. Branchenüblichen Verzugszinsen können verrechnet werden.

Zahlungs- und Stornierungsbedingungen

Die/Der Mieter:in erhält nach bestätigter Anfrage eine Rechnung. Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag zahlt die/der Mieter:in folgenden Ausfallausgleich:

Storno-Bedingungen:

Bei einer Stornierung bis zu 14 Tage vor dem Termin werden keine Spesen verrechnet.

Bei einer Stornierung bis zu 7 Tage vor dem Termin werden 30 Prozent der Raummietkosten verrechnet.

Bei einer Stornierung bis zu 3 Tage vor dem Terminwerden 75 Prozent der Raummietkosten verrechnet.

Bei einer Stornierung bis zu 1 Tag vor dem Termin oder später wird die volle Raummiete verrechnet

Bei Buchung eines Ausweichtermins fallen für die Stornierung bis zu 7 Tage vor dem gebuchten Termin keine Stornogebühren an. Fällt der Ausweichtermin in das Folgejahr, behält sich die Vermieterin das Recht vor Preisänderungen im Rahmen seiner Kostensteigerungen vorzunehmen. Der Ausweichtermin ist von der/vom Mieter:in mit der Vermieterin bis zum Zeitpunkt von spätestens 4 Wochen nach dem zunächst gebuchten Termin abzustimmen.

9 Getränke und Verpflegung

Getränke und Verpflegung können von der/vom Mieter:in selbst mitgebracht und konsumiert werden.

10 Rücktritt

Die Vermieterin ist, unbeschadet ihrer Entgeltanspruches, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die/der Mieter:in mit seinen finanziellen Verpflichtungen, auch aus früheren Verträgen, in Verzug ist oder Gesetzesverstöße (Lärm) begangen werden.

Der Vermieterin bekannt wird, dass die geplante Veranstaltung den Vereinbarungen widerspricht, gegen bestehende rechtliche Bestimmungen verstößt oder eine Störung von BewohnerInnen, der öffentlichen Ruhe, Ordnung oder Sicherheit zu befürchten ist oder die Sicherheit des Gebäudes gefährdet ist.

Veranstaltungen, die diskriminierenden oder menschenverachtenden Inhalts sind oder Anlass geben könnten dem Ansehen der Kleinen Feiern in der Öffentlichkeit zu schaden sind nicht gestattet.

Sollte sich – auch kurzfristig – herausstellen, dass eine Veranstaltung dem widerspricht, hat die Vermieterin das Recht, kostenfrei und ohne jegliche Konsequenzen vom Vertrag zurückzutreten.

Der/Dem Mieter:in erwachsen in solchen Fällen keine wie immer gearteten Ansprüche gegenüber der Vermieterin.

11 Technische Störungen

Für technische Störungen sowie Unterbrechungen oder Störungen der Energieversorgung (Strom, Wasser, etc.) falls sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von der Vermieterin verursacht werden sowie für Betriebsstörungen jeglicher Art, übernimmt die Vermieterin keine Haftung.

12 Anwesenheitspflicht, Zutrittsrecht

Die/Der Mieter:in sowie die Eltern der anwesenden Kinder haben während der gesamten Dauer ihre Aufsichtspflicht zu wahren und haften für ihre Kinder. Die/Der Mieter:in hat während der Dauer der Benützung dafür zu sorgen, dass sie/er selbst oder ein Bevollmächtigter anwesend oder telefonisch erreichbar ist.

Amtlichen Kontrollorganen, BehördenvertreterInnen sowie der Vermieterin und deren Mitarbeitern ist der Zutritt zum vertragsgegenständlichen Raum stets zu ermöglichen. Die/Der Mieter:in ist im Mietzeitraum gegenüber der Behörde verpflichtet die Verantwortung für das Tun zu übernehmen.

13 Behördliche Vorgaben

Darüber erklärt die/der Mieter:in, die für die Räumlichkeiten Kleine Feiern bestehende Haus- und Brandschutzordnung zur Kenntnis genommen zu haben und verpflichtet sich und ihr zuzurechnende Personen, diese Ordnungen einzuhalten. Insbesondere dürfen die Gänge und Notausgänge (Fluchtwege), die Notbeleuchtungen und Brandlöscher, Löschdecke etc. weder verstellt noch verhängt werden.

Die Verwendung von pyrotechnischen Artikeln und offenem Feuer ist verboten. Es dürfen keine brennbaren Gegenstände bzw. Materialen verwendet werden.

14 Haftung

Die/Der Mieter:in trägt das gesamte Risiko der von ihm durchgeführten Veranstaltung, einschließlich der Vorbereitung, des Aufbaus, der Abwicklung und des Abbaus. Die/Der Mieter:in haftet für alle Schäden – auch Folgeschäden – und Beschwerden, die von ihr/ihm oder von ihr/ihm beauftragten oder beschäftigten Person/en, von ihrer/seinen Bevollmächtigten, sowie von ihr/ihm zuzurechnenden BesucherInnen, Gästen, zu wessen Nachteil auch immer, verursacht werden.

Dies gilt insbesondere für: Schäden am Gebäude und Inventar infolge der Veranstaltung, Beschädigungen beim Einbringen von Gegenständen sowie bei Auf- und Abbauarbeiten, Lärmbelästigung und alle Folgen, die sich aus dem Überschreiten der vereinbarten BesucherInnenhöchstzahl ergeben sowie Übertretungen des Wiener Landes-Polizeigesetzes. Die Vermieterin haftet nicht dafür, wenn der/dem Mieter:in, deren/dessen Beschäftigten, Beauftragten, BesucherInnen oder zuzurechnenden Gäste während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung Gegenstände abhandenkommen, dies gilt auch für Diebstähle oder für sonstige Schäden (Verletzungen, etc.).

15 Gerichtsstand

Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Geschäftsverhältnis wird die ausschließliche Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichtes in Wien vereinbart. Für sämtliche Rechtsverhältnisse, die auf dieses Geschäftsverhältnis zurückgehen, gelangt österreichisches Recht zur Anwendung, unter Ausschluss jeglicher Kollisionsnormen.

16 Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine dem Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mit dem per E-Mail zugestellten Angebot akzeptiert der Kunde gleichzeitig die aufgeführten AGB.